Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Anlagenleistung und Größe
Gewählte Einspeiseart
Technische Ausstattung mit Smart Meter oder Steuerbox
Anteil des selbst genutzten Stroms
Zeitliches Verbrauchsverhalten
Intelligente Steuerung durch ein Energiemanagementsystem
Wenn Ihre Photovoltaikanlage Strom erzeugt, den Sie nicht selbst verbrauchen, kann dieser Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhalten Sie in Deutschland eine gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem EEG.
Für private Haushalte ist vor allem wichtig: Die Höhe der Vergütung hängt davon ab, wann Ihre Anlage in Betrieb geht, wie groß sie ist und ob Sie den Strom teilweise selbst nutzen oder vollständig einspeisen. Der bei Inbetriebnahme gültige Fördersatz wird dann für 20 Jahre festgeschrieben.
Mit einer PV-Anlage haben Sie grundsätzlich zwei typische Nutzungsmodelle:
Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen einen Teil des Stroms selbst, der Rest wird eingespeist.
Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Dafür ist die Vergütung pro Kilowattstunde höher.
Für viele private Haushalte ist die Überschusseinspeisung die naheliegendere Lösung, weil selbst genutzter Solarstrom oft wirtschaftlich besonders interessant ist. Je mehr Strom Sie selbst nutzen, desto weniger Strom müssen Sie aus dem Netz zukaufen.
Restriktion auf 60 % der installierten Leistung:
Für neue Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, gilt vorübergehend eine Einspeisebegrenzung auf 60% der installierten Leistung, solange noch kein intelligentes Messsystem und keine funktionsfähige Fernsteuerung vorhanden sind. Sobald die erforderliche Technik vollständig installiert und eingebunden ist, entfällt diese Begrenzung. Die 60-%-Begrenzung betrifft nur die Einspeisung ins Netz. Strom, den Sie selbst verbrauchen oder in einem Speicher zwischenspeichern, können Sie weiterhin voll nutzen.
Auswirkung negativer Börsenstrompreise:
Für neue Photovoltaikanlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, gilt bei negativen Börsenstrompreisen, dass für den in diesen Zeiträumen in das öffentliche Netz eingespeisten Strom grundsätzlich keine EEG-Vergütung gezahlt wird. Diese Regel betrifft nicht die Einspeiseleistung, sondern ausschließlich die Vergütung der Strommengen, die während solcher Marktphasen eingespeist werden.
Für die Wirtschaftlichkeit bedeutet das, dass einzelne Einspeisezeiten unvergütet bleiben können. Die betroffenen Zeiträume gehen jedoch nach den geltenden Regelungen grundsätzlich nicht verloren, sondern werden an das Ende der Förderlaufzeit angehängt. Wie stark sich das im Einzelfall auswirkt, hängt insbesondere davon ab, wie häufig negative Strompreise auftreten und wie viel Strom in diesen Zeiten eingespeist, selbst verbraucht oder gespeichert wird. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu dynamischen Stromtarifen.
Was das für Sie bedeutet:
Für private Haushalte ist meist entscheidend, dass eine PV-Anlage nicht nur über die Einspeisevergütung wirtschaftlich wird. Besonders wichtig ist auch, wie viel Solarstrom Sie selbst verbrauchen können. Selbst genutzter Strom ist wirtschaftlich oft deutlich attraktiver ist als reine Einspeisung.
Das heißt in der Praxis:
Wenn Sie tagsüber Strom verbrauchen, kann sich Eigenverbrauch besonders lohnen.
Ein Batteriespeicher kann helfen, mehr Solarstrom selbst zu nutzen.
Die Einspeisevergütung bleibt trotzdem ein wichtiger Baustein, vor allem für überschüssigen Strom.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die gültigen Fördersätze für Solaranlagen bis 100 kW.
Aktuelle Vergütungssätze (Zeitraum 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026):
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kW | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kW | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kW | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Wichtig zu wissen: Diese Sätze gelten für neue Inbetriebnahmen im Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026. Der Vergütungssatz sinkt derzeit halbjährlich. Wer seine Anlage früher in Betrieb nimmt, sichert sich den dann geltenden Vergütungssatz für 20 Jahre.
Damit Sie die Einspeisevergütung erhalten können, müssen einige technische und formale Voraussetzungen erfüllt sein:
PV-Module und Wechselrichter.
Netzanschluss und passender Zähler, meist ein Zweirichtungszähler.
Anmeldung beim Netzbetreiber.
Registrierung im Marktstammdatenregister.
Bei neuen Anlagen können zusätzlich ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) und eine Steuerungseinrichtung erforderlich sein. Das betrifft vor allem Anlagen, die unter die neuen gesetzlichen Vorgaben seit dem 25. Februar 2025 fallen.
Damit die Vergütung ausgezahlt werden kann, müssen Ihre Angaben vollständig vorliegen. In der Praxis meldet häufig der Installationsbetrieb die Anlage technisch an, der Netzbetreiber prüft den Anschluss und anschließend wird der passende Zähler gesetzt oder umgebaut.
Wichtig für Sie:
Die Registrierung im Marktstammdatenregister sollte fristgerecht erfolgen.
Der Netzbetreiber benötigt die abrechnungsrelevanten Daten und Nachweise.
Sind Angaben unvollständig, kann sich die Auszahlung verzögern.
Zu den typischen Zusatzkosten gehören der Zweirichtungszähler oder Umbauten am Zählerschrank, je nach Netzbetreiber und Bestandssituation auch ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox. Bei neuen Anlagen können diese Komponenten verpflichtend sein, wenn die Anlage unter die aktuellen gesetzlichen Vorgaben fällt.
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Elektroarbeiten, Nachrüstung der Fernsteuerbarkeit und bei komplexeren Anlagen für zusätzliche Messkonzepte. Bei Volleinspeisung oder bei einer späteren Erweiterung können außerdem getrennte Zähl- oder Abrechnungskonzepte erforderlich werden.
Wenn eine bestehende PV-Anlage erweitert wird, ist entscheidend, ob die Erweiterung als eigenständige neue Anlage oder als Änderung der bestehenden Anlage behandelt wird. In der Vergütungspraxis kann das dazu führen, dass für den alten und den neuen Anlagenteil unterschiedliche Vergütungssätze gelten, nämlich jeweils die Sätze, die zum jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt galten.
Für die Abrechnung ist dann oft eine saubere messtechnische Trennung sinnvoll oder sogar erforderlich, damit der Netzbetreiber die vergütungspflichtigen Strommengen korrekt zuordnen kann. Wer eine Anlage erweitert, sollte deshalb vorab mit Netzbetreiber und Installateur klären, ob ein gemeinsames oder getrenntes Messkonzept gebraucht wird.
Für Endkunden zählen vor allem diese Punkte:
Sie erhalten Geld für Solarstrom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von Inbetriebnahme, Anlagengröße und Einspeiseart ab.
Für viele Haushalte ist Eigenverbrauch plus Überschusseinspeisung besonders sinnvoll.
Neue Anlagen müssen seit 2025 zusätzliche Vorgaben zu Smart Meter, 60-%-Regel und negativen Strompreisen beachten.
Eine saubere Anmeldung ist wichtig, damit die Vergütung reibungslos ausgezahlt wird.