Mieterstromrechner

Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch und Rendite berechnen

Mit unserem Mieterstromrechner berechnest du die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen. Der Rechner zeigt dir, wie viel Solarstrom vor Ort genutzt werden kann, wie hoch Eigenverbrauch und Autarkie ausfallen und wann sich dein Projekt voraussichtlich amortisiert. Dabei werden wichtige Einflussfaktoren wie Teilnehmerzahl, Stromverbrauch, PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Elektromobilität sowie aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Anders als viele einfache Mieterstromrechner basiert die Berechnung auf realen Wetterdaten, stündlichen Lastprofilen und einer detaillierten Simulation aller Energieflüsse. Dadurch erhältst du eine deutlich realistischere Einschätzung der Erträge, Eigenverbrauchsquoten und Wirtschaftlichkeit deines Projekts.

Jetzt dein Mieterstromprojekt berechnen

Gib einfach deine Projektdaten ein und berechne in wenigen Schritten:

  • den voraussichtlichen Jahresertrag deiner PV-Anlage,
  • den Eigenverbrauch und die Eigenverbrauchsquote,
  • den Autarkiegrad des Gebäudes,
  • den erforderlichen Reststrombezug,
  • die Einspeisemenge ins öffentliche Netz,
  • die Amortisationszeit,
  • sowie die Rendite und Wirtschaftlichkeit deines Mieterstromprojekts.

Welche Angaben in die Berechnung einfließen

Unser Mieterstromrechner berücksichtigt unter anderem:

  • den Standort des Gebäudes,
  • die Anzahl der Mietparteien und teilnehmenden Haushalte,
  • unterschiedliche Verbrauchsprofile der Mieter,
  • bis zu zwei PV-Anlagen,
  • einen zentralen Batteriespeicher,
  • eine zentrale Wärmepumpe,
  • über Mieterstrom versorgte Elektrofahrzeuge,
  • Investitions-, Betriebs- und Abrechnungskosten,
  • Stromverkaufspreise sowie Reststromkosten,
  • Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung,
  • sowie reale Wetter- und Einstrahlungsdaten.

Für wen sich der Rechner besonders lohnt

Der Mieterstromrechner eignet sich besonders für:

  • Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften,
  • Stadtwerke und Energieversorger,
  • Contractoren und Mieterstromanbieter,
  • Energieberater und Planungsbüros,
  • PV-Fachbetriebe und Projektentwickler,
  • sowie alle, die die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts realistisch bewerten möchten.

Mieterstrom-Rechner

Stündliche Simulation von PV, Teilnehmerlasten, E‑Mobilität, Wärmepumpe, Speicher und Projektwirtschaftlichkeit.

Standort und Mietparteien

Teilnehmerquote = Teilnehmende ÷ alle Mietparteien. Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.

Wirtschaftliche Grundlagen

Relevant für: Mieterstromanbieter und teilnehmende Mieter. Einheitlicher Endkundenpreis für den gesamten Strombezug aus lokalem PV-Strom und ergänzendem Netzstrom.

Relevant für: Mieterstromanbieter beziehungsweise Contractor. Gesamte variable Kosten für den Strom, den PV-Anlage und Speicher nicht bereitstellen. Die Mieter zahlen dafür weiterhin den einheitlichen Verkaufspreis.

Relevant für: Eigentümer, Anlagenbetreiber oder Investor. Umfasst die anfängliche Investition in PV-Anlage, Speicher, Mess- und gegebenenfalls Lade- und Wärmepumpentechnik.

Relevant für: Mieterstromanbieter beziehungsweise Betreiber. Zum Beispiel Wartung, Messstellenbetrieb, Abrechnung, Marktkommunikation, Verwaltung und Dienstleister.

Relevant für: Eigentümer, Investor und Finanzierer. Bestimmt den Zeitraum der vereinfachten Projektbetrachtung.

Mieterstromzuschlag

Relevant für: Anspruchsberechtigten Anlagenbetreiber. Der Zuschlag ist ein zusätzlicher EEG-Erlös für förderfähigen, lokal gelieferten und verbrauchten PV-Strom – keine Kostenposition für die Mieter.

PV-Ausrichtung A
PV-Ausrichtung B
E‑Mobilität im Wohnhaus

Berücksichtigt werden nur Elektrofahrzeuge, deren Ladestrom über den Mieterstromtarif abgerechnet wird.

2 kW 11 kW

Zentrale Wärmepumpe
Zentraler Batteriespeicher

Winter

Idealer Wintertag: PV, teilnehmende Last, Netzbezug, Einspeisung und Speicher.

Sommer

Idealer Sommertag für die gewählte Konfiguration.

Gesamtes Ladeprofil der Elektrofahrzeuge

Gemeinsames Lastprofil aller über den Mieterstromtarif geladenen Elektrofahrzeuge.

Ergebnisse der gewählten Konfiguration

Annahmen, Rechtsrahmen und Normenbezug

Modellgrenze des Rechners

Berechnet wird ein klassisches EEG-gefördertes Mieterstrom-Vollversorgungsmodell: Der Mieterstromlieferant liefert den lokal erzeugten Solarstrom und beschafft den fehlenden Reststrom. Nicht teilnehmende Parteien werden nicht als Mieterstromkunden bilanziert. Die Ergebnisse sind eine Vorplanung und keine Rechts-, Steuer- oder Netzanschlussberatung.

Teilnehmerquote

Die Teilnehmerquote ist der Anteil der Mietparteien, die freiwillig einen Mieterstromvertrag abschließen. Eine gesetzliche Mindestquote wird im Rechner nicht unterstellt. Eine höhere Quote erhöht typischerweise den direkt vor Ort absetzbaren Solarstrom, kann aber auch die Reststrommenge und den Abrechnungsaufwand erhöhen. Die eingegebenen Lasttypen werden proportional auf die teilnehmenden Parteien übertragen.

Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung

Der Mieterstromzuschlag ist eine EEG-Zahlung für Solarstrom, der ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an andere Letztverbraucher im Gebäude bzw. im zulässigen räumlichen Zusammenhang geliefert und verbraucht wird. Für Überschüsse kann getrennt die Einspeisevergütung angesetzt werden. Der Rechner verwendet leistungsabhängig die veröffentlichten Sätze für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 und bildet die Leistungsstufen anteilig ab. Für andere Inbetriebnahmedaten müssen die Sätze aktualisiert werden.

Preisgestaltung und Vertragsregeln

Der Rechner fragt keinen örtlichen Vergleichs- oder Grundversorgungspreis ab und führt deshalb keine automatische Preisgrenzenprüfung durch. Die jeweils geltenden mieterstromrechtlichen Preis-, Vertrags- und Informationspflichten müssen vor Vertragsabschluss gesondert geprüft werden. Mieterstrom- und Mietvertrag sind grundsätzlich getrennt; eine Abrechnung über die Betriebskostenabrechnung ist nicht zulässig.

Lieferantenpflichten, Messung und Reststrom

Der Betreiber oder beauftragte Dritte wird Stromlieferant und muss unter anderem Reststrom beschaffen, energierechtliche Informations- und Abrechnungspflichten, Stromkennzeichnung, Messkonzept, Marktkommunikation und Verbraucherschutz erfüllen. Das konkrete Messkonzept ist mit Netz- und Messstellenbetreiber abzustimmen. Der Rechner monetarisiert diese Aufgaben pauschal über die jährlichen Betriebs- und Abrechnungskosten.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist ein alternatives Modell, bei dem die Teilnehmenden ihren Reststromvertrag grundsätzlich selbst behalten können. Für dieses Modell kann kein Mieterstromzuschlag beansprucht werden. Der vorliegende Rechner bildet dieses alternative Modell bewusst nicht ab.

PV, Speicher und stündliche Zuordnung

Die PV-Erzeugung basiert auf den mitgelieferten stündlichen Wetterdaten und einer Transposition auf bis zu zwei Modulflächen. Der Speicher wird in Stundenschritten mit Lade- und Entladewirkungsgraden simuliert. Der Mieterstromzuschlag wird nur auf lokal an teilnehmende Verbraucher abgegebene PV-Energie angesetzt; Speicherverluste erhalten keinen Zuschlag. Bei Mischspeicherung aus Netz und PV sind in realen Projekten die gesetzlichen Mess- und Abgrenzungsanforderungen gesondert zu prüfen.

Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur

Die zentrale Wärmepumpe wird temperaturabhängig mit typisierten COP-Werten modelliert. E‑Autos werden mit zwei aggregierten Ladefenstern angesetzt. Ob zentrale Verbraucher rechtlich und messtechnisch dem Mieterstrommodell zugeordnet werden können, hängt von Eigentum, Betreiberrolle, Messkonzept, Vertragsgestaltung und gegebenenfalls steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG ab.

Registrierung, Netzanschluss und technische Regeln

PV-Anlage und Speicher sind insbesondere beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister zu registrieren. Planung, Anschluss und Schutzkonzept müssen durch qualifizierte Fachunternehmen nach den einschlägigen technischen Anschlussregeln, insbesondere VDE-AR-N 4105 sowie den TAB des Netzbetreibers, erfolgen. Abhängig von Leistung und Vermarktungsform können zusätzliche Mess-, Steuerungs- und Direktvermarktungspflichten gelten.

Haftungshinweis

Alle Berechnungen sind vereinfachte Szenarien. Förderfähigkeit, Steuern, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Messstellenentgelte, Netzentgelte, Bilanzkreis- und Dienstleistungskosten sowie individuelle Vertrags- und Gebäudeverhältnisse können das Ergebnis wesentlich verändern. Vor einer Investition sind Fachplanung sowie rechtliche und steuerliche Prüfung erforderlich.